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OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Echte Chance auf den Zuschlag?
Verfahrensgang
- VK Hamburg, 17.04.2002 - VgK 2/02
- OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VK Hamburg, 17.04.2002 - VgK 2/02
Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
VgK 02/02, wird zurückgewiesen.Der Beschluss der Vergabekammer beim Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg, Az. VgK 02/02, vom 17.04.2002 wird aufgehoben.
Der Beschluss der Vergabekammer beim Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg, Az. VgK 02/02, wird abgeändert und festgestellt, dass die Auswahl der zur Verhandlung einzuladenden Bieter ursprünglich vor der im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 02.04.2002 aufgegebenen und am 05.04.2002 erfolgten Nachbesserung durch die Antragsgegnerin des Vergabeverfahrens fehlerhaft war und der Nachprüfungsantrag bis zu diesem Zeitpunkt begründet war.
- OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01
Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
Macht die Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens, wie hier, geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte (OLG. Koblenz NZBau 2000, 445, 446), Mit der Vergabekammer ist dieses Kriterium weit auszulegen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (OLG Frankfurt VergabeR 2001, 299, 301). - OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
Macht die Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens, wie hier, geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte (OLG. Koblenz NZBau 2000, 445, 446), Mit der Vergabekammer ist dieses Kriterium weit auszulegen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (OLG Frankfurt VergabeR 2001, 299, 301).